Genossenschafts-
Handbuch
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe
Hilfe zur Suche
Ihr Warenkorb ist leer
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Über
    • Kurzporträt
  • Inhalt
    • Dokumente
  • Verfasser
  • Service
    • Benutzerhinweise
    • Infodienst
  • Bestellen

Das Genossenschafts-Handbuch

Immer eine Antwort parat

 

4 Wochen testen

gratis und unverbindlich

 

Jetzt bestellen

 

Günstige Bürolizenz

für bis zu 3 Nutzer
Jetzt anfragen per Mail
oder
(030) 25 00 85-295/ -296

 

Infodienst …

Suche verfeinern

Nutzen Sie die Filter, um Ihre Suchanfrage weiter zu verfeinern.

Ihre Auswahl

  • nach "2025"
    (Auswahl entfernen)
  • nach "Kommentare"
    (Auswahl entfernen)

… nach Suchfeldern

  • Inhalt (26)
  • Titel (3)

… nach Inhalt

  • Kommentare (26)
Alle Filter entfernen

Genossenschafts-Handbuch

ist ein Angebot des

Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG
Instagram LinkedIn X Xing YouTube

Suchergebnisse

26 Treffer, Seite 1 von 3, sortieren nach: Relevanz Datum
  • Dokumententyp - Kommentare

    § 11 Anmeldung der Genossenschaft


    Lieferung: 01/25
    …GenG – Kommentierung 3200 § 11 § 11 Anmeldung der Genossenschaft (1) Der Vorstand hat die Genossenschaft bei dem Gericht zur Eintragung in das… …Erklärung von mindestens drei Personen in Textform, dass sie in der Gründungsversammlung Mitglied der Genossenschaft geworden sind; 2. eine Abschrift der… …Urkunden über die Bestellung des Vorstands und des Aufsichtsrats; 3. die Bescheinigung eines Prüfungsverbands, dass die Genossenschaft zum Beitritt… …Vermögenslage der Genossenschaft, eine Gefährdung der Belange der Mitglieder oder der Gläubiger der Genossenschaft zu besorgen ist. (3) In der Anmeldung ist… …4. Einreichung 22 I. Allgemeines* Die Vorschrift betrifft nur die Erstanmeldung der Genossenschaft zur Eintragung in das Genossenschaftsregister… …II/2025 Althanns 1 2 3 4 3200 § 11 GenG – Kommentierung II. Die Anmeldung 1. Anmeldungsbefugnis Die Anmeldung der Genossenschaft zur Eintragung obliegt dem… …Satzung die Gründung einer eingetragenen Genossenschaft bezweckt ist. Verstoßen sie gegen diese Verpflichtung, machen sie sich nach § 34… …schadensersatzpflichtig. 2 Die Anmeldung der Genossenschaft ist nicht durch registergerichtliche Maßnahmen erzwingbar; ein nicht zur Anmeldung bereites Vorstandsmitglied… …Genossenschaft, die Mitwirkung des zur Anmeldung nicht bereiten Vorstandsmitglieds notfalls im Klagewege zu erzwingen. 4 In der Gründungsversammlung können die… …Gründer vereinbaren, dass die Genossenschaft erst vom Vorstand zum Registergericht angemeldet werden soll, wenn eine bestimmte Anzahl weiterer Personen…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - Kommentare

    B. Besondere Regelungen zur Verschmelzung der Genossenschaft


    Lieferung: 02/25
    …B. Verschmelzung der Genossenschaft 4300 §§ 1–104a B. Besondere Regelungen zur Verschmelzung der Genossenschaft Inhaltsübersicht Rz I. Einführung und… …Genossenschaft 164–166 b) Organe 167–168 c) Vermögensübergang 169–180 d) Beteiligungen der übertragenden Genossenschaft 181–188 e) Verträge 189–203 f) Arbeitsrecht… …204–219 g) Mitbestimmung 220–220g h) Heilung 221–229 V. Mitgliedschaft an der übernehmenden Genossenschaft 230–275 1. Erwerb der Mitgliedschaft 230–235 2… …. Schadensersatzpflicht der Verwaltungsträger Rz der übertragenden Genossenschaft 291–306 a) Schadensersatzansprüche vor Eintragung der Verschmelzung 292–296 b)… …Schadensersatzanspruch nach Eintragung der Verschmelzung 297–301 c) Fiktion des Fortbestehens der übertragenden Genossenschaft 302–306 2. Schadensersatzpflicht der… …Verwaltungsträger der übernehmenden Genossenschaft 307 VIII. Die Verschmelzung durch Neugründung (§§ 96) 308–324 1. Möglichkeiten der Verschmelzung durch Neugründung… …unter Beteiligung einer Genossenschaft 308–309 2. Verschmelzung durch Neugründung einer Genossenschaft 310–324 a) Verschmelzungsvertrag 310 b) Satzung… …der Genossenschaft 4300 §§ 1–104a mehrerer Genossenschaften, aber auch zwischen einer Genossenschaft und Rechtsträgern anderer Rechtsform… …(Mischverschmelzung). Übertragende Genossenschaft kann gemäß § 3 Abs. 3 auch eine aufgelöste Genossenschaft sein, falls ihre Fortsetzung beschlossen werden könnte (vgl… …. § 79a GenG). Auf die Verschmelzung unter Beteiligung einer eingetragenen Genossenschaft finden die allgemeinen Vorschriften des Ersten Teils des…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - Kommentare

    § 118 Kündigung bei Fortsetzung der Genossenschaft


    Lieferung: 02/25
    …GenG – Kommentierung 3200 § 118 § 118 Kündigung bei Fortsetzung der Genossenschaft (1) Wird die Fortsetzung der Genossenschaft nach § 117 beschlossen… …Beschlussfassung nicht ordnungsgemäß angekündigt worden ist. Hat eine Vertreterversammlung die Fortsetzung der Genossenschaft beschlossen, kann jedes Mitglied… …, trägt die Genossenschaft die Beweislast. Im Fall der Kündigung wirkt der Beschluss über die Fortsetzung der Genossenschaft weder für noch gegen das… …benachrichtigen. (4) Für die Auseinandersetzung des ehemaligen Mitglieds mit der Genossenschaft ist die für die Fortsetzung der Genossenschaft aufgestellte… …Mitgliedschaft auszuzahlen; auf die Rücklagen und das sonstige Vermögen der Genossenschaft hat es vorbehaltlich des § 73 Abs. 3 keinen Anspruch. Inhaltsübersicht… …. Wirkung der Kündigung 9–14 1. Ausscheiden aus der Genossenschaft 9 Rz 2. Relative Unwirksamkeit des Fortsetzungsbeschlusses (Abs. 2 S. 4) 10 3. Eintragung… …in die Mitgliederliste (Abs. 3) 11 4. Auseinandersetzung (Abs. 4) 12–13 5. Auflösung der Genossenschaft innerhalb von sechs Monaten nach dem… …zur Textform herab. § 118 regelt ein außerordentliches Kündigungsrecht von Mitgliedern, wenn infolge eines Insolvenzverfahrens die Genossenschaft gemäß… …geschützt. Mit der außerordentlichen Kündigung kann sich das Mitglied einer weiteren Nachschusspflicht im Falle einer erneuten Insolvenz der Genossenschaft… …sowie einer Zahlungspflicht gemäß § 87a im Fall der sonstigen Auflösung der Genossenschaft entziehen. 4 II. Voraussetzungen der Kündigung 1…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - Kommentare

    § 23 Haftung der Mitglieder


    Lieferung: 03/25
    …GenG – Kommentierung 3200 § 23 § 23 Haftung der Mitglieder (1) Für die Verbindlichkeiten der Genossenschaft haften die Mitglieder nach Maßgabe dieses… …Gesetzes. (2) Wer in die Genossenschaft eintritt, haftet auch für die vor seinem Eintritt eingegangenen Verbindlichkeiten. (3) Vereinbarungen, die gegen die… …Genossenschaft die Mitglieder nur nach Maßgabe des Genossenschaftsgesetzes haften. Die Regelung verbietet indirekt Analogien. 1 Dies bedeutet, dass – für die… …Verbindlichkeiten der Genossenschaft den Gläubigern nur das Vermögen der Genossenschaft haftet (vgl. § 2); – eine Haftung der Mitglieder grundsätzlich nur gegenüber… …der Genossenschaft besteht und die Mitglieder von den Gläubigern der Genossenschaft nicht unmittelbar in Anspruch genommen werden können; – Mitglieder… …gemäß § 105 ff. zur Leistung von Nachschüssen gegenüber der Genossenschaft verpflichtet sind, soweit die Satzung eine entsprechende Regelung enthält und… …Fehlbetrag den sie betreffenden Anteil an die Genossenschaft zu zahlen haben, soweit die Nachschusspflicht in der Satzung nicht ausgeschlossen ist (vgl. Rn. 5)… …Kommentierung Ein Mitglied kann nur ausnahmsweise von einem Gläubiger der Genossenschaft direkt in Anspruch genommen werden. Dies ist nur im Fall der Haftung… …eingetragenen Genossenschaft erfasst, nicht diejenige die Haftung für Schulden der Vor-Genossenschaft (vgl. § 13). 3 Verstoß gegen die genossenschaftliche… …Geschäftsguthaben, das den Gläubigern als Eigenkapital der Genossenschaft haftet (vgl. zu den Einzahlungspflichten die Kommentierung zu § 15a) Bei…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - Kommentare

    § 13 Rechtszustand vor der Eintragung


    Lieferung: 03/25
    …Genossenschaft die Rechte einer eingetragenen Genossenschaft nicht. Inhaltsübersicht Rz I. Allgemeines 1 II. Genossenschaft in Gründung 2–36 1. Vor Errichtung der… …Vorgenossenschaft 31–35 h) Eintragung 36 III. Nichteingetragene Genossenschaft 37 Literatur Beuthien, Zur Haftung bei der Vorgenossenschaft – Kritik an der… …Genossenschaft erlangt erst mit der Eintragung in das Genossenschaftsregister ihres Sitzes (vgl. § 10) die Rechte einer eingetragenen Genossenschaft und damit… …einer eingetragenen Genossenschaft nicht ausschlaggebend. Nach der Eintragung ist das GenG in vollem Umfang auf die Genossenschaft anwendbar; vorher gilt… …dies nur insoweit, als sich aus dem Fehlen der Rechtsfähigkeit nichts Abweichendes ergibt. 1 Bis zur Eintragung der Genossenschaft ist zwischen der… …Vorgründungsgesellschaft und der Vorgenossenschaft sowie der letztendlich eingetragenen Genossenschaft zu unterscheiden. 2 1 II. Genossenschaft in Gründung 1. Vor Errichtung… …der Satzung (Vorgründungsgesellschaft) Die Personen, die eine Genossenschaft zu gründen beabsichtigen, bilden in der Regel eine Gesellschaft des… …Vorgespräche hinausgehende Verhandlungen stattfanden, die zu der bindenden Vereinbarung geführt haben, eine Genossenschaft zu gründen, Gesellschaftszweck ist die… …vor einem übereilten Beitritt zur Genossenschaft. Die Textform muss daher ebenfalls für die Verpflichtung zur Gründung einer Genossenschaft und der… …, dass die Genossenschaft bereits errichtet ist, aber noch nicht im Genossenschaftsregister eingetragen ist. 13 Tritt jemand vor Errichtung der Satzung im…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - Kommentare

    § 5 Form der Satzung


    Lieferung: 01/25
    …GenG – Kommentierung 3200 § 5 § 5 Form der Satzung Die Satzung der Genossenschaft bedarf der Textform. Inhaltsübersicht Rz I. Die Satzung der… …Genossenschaft 1–4 1. Rechtsnatur 1 2. Auslegung 2–3 a) Grundsatz der objektiven Auslegung 2 b) Nachprüfung durch das Revisionsgericht 3 3. Inhalt 4 Rz II. Form… …Gründungserklärung 13–15 I. Die Satzung der Genossenschaft 1. Rechtsnatur Die Satzung ist der Gesellschaftsvertrag der Genossenschaft. Der frühere Begriff „Statut“… …Genossenschaft zu errichten. Insoweit hat die Satzung den Charakter eines schuldrechtlichen Vertrags. 1 Die Satzung regelt die Rechtsbeziehungen zwischen der… …Genossenschaft und den Mitgliedern (vgl. § 18) 2 und hat auch für künftig beitretende Mitglieder sowie für Gläubiger Geltung. Insoweit handelt es sich um einen… …körperschaftlichen Organisationsvertrag. 3 Mit Entstehung der Genossenschaft löst sich die Satzung völlig von der Person der Gründer. Sie erlangt ein unabhängiges… …rechtliches Eigenleben und wird zur körperschaftlichen Verfassung der Genossenschaft; der Satzung kommt die Funktion objektiven Rechts zu. 4 1 2. Auslegung a)… …Grundsatz der objektiven Auslegung Satzungsbestimmungen, die dem körperschaftlichen Bereich zuzuordnen sind, müssen nach Entstehung der Genossenschaft als… …(gegenwärtige und zukünftige Mitglieder, Gläubiger der Genossenschaft) Geltung haben. 2 1 BGH, Urt. vom 11. 10. 1993 – II ZR 155/92 – BGHZ 21, 370, 374 zum e. V… …Revisionsgericht Die Satzung der Genossenschaft unterliegt gemäß § 546 ZPO der freien Nachprüfung durch das Revisionsgericht, falls die Mitglieder über den Bezirk…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - Kommentare

    § 11a Prüfung durch das Gericht


    Lieferung: 03/25
    …GenG – Kommentierung 3200 § 11a § 11a Prüfung durch das Gericht (1) Das Gericht hat zu prüfen, ob die Genossenschaft ordnungsgemäß errichtet und… …aufgrund der gutachtlichen Äußerung des Prüfungsverbandes eine Gefährdung der Belange der Mitglieder oder der Gläubiger der Genossenschaft zu besorgen ist… …Genossenschaft oder sonst im öffentlichen Interesse gegeben sind, oder 3. die Nichtigkeit der Satzung zur Folge hat. Inhaltsübersicht Rz I. Allgemeines 1–2 II… …vorgesehenen Form 7 b) Die Vollständigkeit der vorgelegten Urkunden (vgl. § 11 Abs. 2) 8–12 3. Persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse der Rz Genossenschaft… …Genossenschaft; ähnliche Bestimmungen gelten für die registergerichtliche Prüfungspflicht bei der GmbH (§ 9c GmbHG) und der AG (vgl. § 38 AktG). § 11a bestimmt… …, unter welchen Voraussetzungen das Registergericht die Eintragung der Genossenschaft in das Genossenschaftsregis- GH/Erg.-Lfg. 3/2025 – VII/2025 Althanns 1… …auch dem Schutz der Mitglieder der Genossenschaft vor der nicht ordnungsgemäßen Gründungen. 1 Das Gericht hat zu diesem Zweck die ordnungsgemäße… …Errichtung und Anmeldung zu prüfen. Darüber hinaus hat es zu beurteilen, ob nach den persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen der Genossenschaft eine… …Abs. 1) Das Registergericht hat vor der Eintragung der Genossenschaft in das Genossenschaftsregister die ordnungsgemäße Errichtung und Anmeldung der… …Genossenschaft zu prüfen. Es hat weder die wirtschaftliche Zweckmäßigkeit des genossenschaftlichen Unternehmens noch seine Auswirkungen auf den Markt sowie das…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - Kommentare

    § 15b Beteiligung mit weiteren Geschäftsanteilen


    Lieferung: 01/25
    …Beitrittserklärung nach Absatz 1 und der Zulassung durch die Genossenschaft wirksam. § 15 Abs. 2 gilt entsprechend. Inhaltsübersicht Rz I. Allgemeines 1 II… …kann zum Erwerb der weiteren Geschäftsanteile auf die Ausführungen zum Beitritt zur Genossenschaft (vgl. § 15) und zum Inhalt der Beitrittserklärung (vgl… …. § 15a) verwiesen werden. 1 II. Beitrittserklärung (Abs. 1) Ebenso wie zum Beitritt zur Genossenschaft unter Übernahme nur eines Geschäftsanteils… …beim Beitritt zur Genossenschaft erfolgen. 3 Die Beitrittserklärung für weitere Geschäftsanteile kann ferner für einen weiteren Geschäftsanteil oder für… …II/2025 Althanns 1 3 4 5 3200 § 15b GenG – Kommentierung vielmehr wird nur die vermögensmäßige Beteiligung des Mitglieds an der Genossenschaft erhöht. 4 Wie… …Beitritt zur Genossenschaft und der Beteiligung mit weiteren Geschäftsanteilen differenzieren. So kann sie beispielsweise für die freiwillige Beteiligung mit… …Beitrittserklärung kann von einem Bevollmächtigten abgegeben werden (vgl. § 15 Rn. 18c). Das Mitglied kann auch die Genossenschaft bevollmächtigen, in seinem Namen… …weitere Geschäftsanteile zu zeichnen. § 181 BGB (Verbot des Insichgeschäfts) stünde dem nicht entgegen, da der Genossenschaft die Zeichnung gestattet wäre… …. Für eine freiwillige Beteiligung mit weiteren Geschäftsanteilen empfiehlt sich die Bevollmächtigung der Genossenschaft nicht. Die Zeichnung sollte der… …Geschäftsanteile gemäß der satzungsmäßigen Verpflichtung zu erklären. Die Genossenschaft wird ausdrücklich von der Beschränkung des § 181 BGB befreit.“ § 15b legt…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - Kommentare

    § 45 Einberufung auf Verlangen einer Minderheit


    Lieferung: 02/25
    …. Inhaltsübersicht Rz I. Allgemeines 1 II. Einberufungsverlangen (Abs. 1) 2–24 1. Antragsberechtigte Minderheit 2–4 2. Form des Antrags 5–12 3. Genossenschaft mit… …Vertreterversammlung 13–15 4. Verfahren der Genossenschaft 16–23 5. Rücknahme des Einberufungsverlangens 24 III. Verlangen nach Ergänzung der Tagesordnung (Abs. 2) 25–31… …, im Falle der Genossenschaft der General-/ * Überarbeitete Fassung der Kommentierung von Bauer aus der Vorauflage. 1 GH/Erg.-Lfg. 1/2020 – V/2020… …, wenn dem Verlangen von der Genossenschaft nicht entsprochen wird und das Registergericht deshalb die Minderheit auf deren Antrag hin zur Einberufung der… …Generalversammlung ermächtigt. Das Antragsrecht gilt auch bei einer Genossenschaft in Liquidation oder nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens. 2 Auch die Bundesanstalt… …Prüfungsverband eine außerordentliche General-/Vertreterversammlung der Genossenschaft auf deren Kosten einberufen, wenn er die Überzeugung gewinnt, dass die… …dem aber nicht gefolgt, da diese Zahl den unterschiedlichen Größenverhältnissen der Genossenschaft nicht gerecht wird. Es verbleibt daher bei der… …der Generalversammlung ist in Textform an die Genossenschaft als solche zu richten. 15 Es ist aber unschädlich, wenn die Eingabe einem der beiden Organe… …. Die Genossenschaft ist in diesem Fall auch verpflichtet, auf Verlangen eines Mitglieds eine Abschrift der Adressen aller Mitglieder zur Verfügung zu… …die Genossenschaft bei der Sammlung von Unterschriften für das Einberufungsverlangen unterstützt. Dies verlangt die genossenschaftliche Treuepflicht…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - Kommentare

    § 76 Übertragung des Geschäftsguthabens


    Lieferung: 02/25
    …Geschäftsanteile verringern, sofern der Erwerber, im Fall einer vollständigen Übertragung anstelle des Mitglieds, der Genossenschaft beitritt oder bereits Mitglied… …der Genossenschaft ist und das bisherige Geschäftsguthaben dieses Mitglieds mit dem ihm zuzuschreibenden Betrag den Geschäftsanteil nicht übersteigt… …. Eine teilweise Übertragung von Geschäftsguthaben ist unwirksam, soweit das Mitglied nach der Satzung oder einer Vereinbarung mit der Genossenschaft zur… …Anspruch genommene Leistung der Genossenschaft ist. (2) Die Satzung kann eine vollständige oder teilweise Übertragung von Geschäftsguthaben ausschließen oder… …Genossenschaft binnen sechs Monaten nach der Beendigung der Mitgliedschaft aufgelöst, hat das ehemalige Mitglied im Fall der Eröffnung des Insolvenzverfahrens die… …76 GenG – Kommentierung Rz 2. Bei Teilübertragung: Verringerung der Anzahl der Geschäftsanteile 31 3. Insolvenzverfahren der Genossenschaft 32–35 4… …GenG-Novelle 2006 völlig neu gefasst. Die Vorschrift regelt zunächst das Ausscheiden eines Mitglieds ohne Auseinandersetzung mit der Genossenschaft im Wege der… …dafür, dass beim Ausscheiden des Mitglieds das Eigenkapital der Genossenschaft erhalten bleibt. Eine Auseinandersetzung mit dem ausscheidenden Mitglied… …weiterhin in vollem Umfang am Förderzweck der Genossenschaft teilhaben. 2 Die Regelung dient ebenfalls der Erhaltung des Eigenkapitals der Genossenschaft… …, denn anders als bei einer Kündigung nach § 67b wird bei einer Teilübertragung des Geschäftsguthabens gemäß § 76 das Kapital der Genossenschaft nicht…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
zurück 1 2 3 weiter ►
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe

Die Nutzung für das Text und Data Mining ist ausschließlich dem Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG vorbehalten. Der Verlag untersagt eine Vervielfältigung gemäß §44b UrhG ausdrücklich.
The use for text and data mining is reserved exclusively for Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG. The publisher expressly prohibits reproduction in accordance with Section 44b of the Copy Right Act.

© 2025 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
Kreditwesengesetz        INTERNE REVISIONdigital        Die steuerliche Betriebsprüfung        Erich Schmidt Verlag

Wir verwenden Cookies.

Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Anpassen Cookies ablehnen Alle akzeptieren

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:




zurück