Genossenschafts-
Handbuch
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe
Hilfe zur Suche
Ihr Warenkorb ist leer
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Über
    • Kurzporträt
  • Inhalt
    • Dokumente
  • Verfasser
  • Service
    • Benutzerhinweise
    • Infodienst
  • Bestellen

Das Genossenschafts-Handbuch

Immer eine Antwort parat

 

4 Wochen testen

gratis und unverbindlich

 

Jetzt bestellen

 

Günstige Bürolizenz

für bis zu 3 Nutzer
Jetzt anfragen per Mail
oder
(030) 25 00 85-295/ -296

 

Infodienst …

Suche verfeinern

Nutzen Sie die Filter, um Ihre Suchanfrage weiter zu verfeinern.

Ihre Auswahl

  • nach "2025"
    (Auswahl entfernen)

… nach Suchfeldern

  • Inhalt (37)
  • Titel (3)

… nach Inhalt

  • Kommentare (29)
  • Sonstiges (6)
  • Autorenvorschriften (2)

… nach Dokumententyp

  • Kommentare (29)
  • Sonstige (5)
  • Gesetze (2)
  • Verzeichnisse (1)
Alle Filter entfernen

Genossenschafts-Handbuch

ist ein Angebot des

Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG
Instagram LinkedIn X Xing YouTube

Suchergebnisse

37 Treffer, Seite 4 von 4, sortieren nach: Relevanz Datum
  • Dokumententyp - Kommentare

    § 177 Übergangsvorschrift zum Vierten Bürokratieentlastungsgesetz


    Lieferung: 02/25
    …Aufsichtsrats oder, wenn die Genossenschaft keinen Aufsichtsrat hat, mit Zustimmung eines von der Generalversammlung aus ihrer Mitte gewählten Bevollmächtigten… …ausdrücklich ausschließt. (2) Der Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats oder, wenn die Genossenschaft keinen Aufsichtsrat hat, mit Zustimmung eines von… …Schriftform vorsehen. Eine Satzungsänderung ist mit Aufwand und Kosten verbunden und könnte insbesondere dann gescheut werden, wenn sich eine Genossenschaft… …diese Weise kann die Genossenschaft für einen Zeitraum bis zum 31. 12. 2029 die Textform „testen“. Stellt sich diese als praktikabler heraus, kann sie die… …die Übergangszeit vor, dass der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats, oder wenn die Genossenschaft keinen Aufsichtsrat hat, eines von der… …bis zum 31. 12. 2029 kann deshalb der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats, oder wenn die Genossenschaft keinen Aufsichtsrat hat, eines von der…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - Verzeichnisse

    Abkürzungsverzeichnis


    Lieferung: 01/25
    …Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen Beck’sches Handbuch der Genossenschaft Bundesimissionsschutzgesetz Bundeskartellamt Zeitschrift für Bank- und… …Entscheidungen der Finanzgerichte EG-Vertrag, Europäische Gemeinschaft eingetragene Genossenschaft Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch Einführungsgesetz… …Genossenschaft) SCE-VO Verordnung über das Statut der Europäischen Genossenschaft GH/Erg.-Lfg. 1/2025 – II/2025 Althanns 7 2500 Abkürzungsverzeichnis SEPA Single…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - Kommentare

    III. Kartellrecht und landwirtschaftliche Genossenschaften


    Lieferung: 02/25
    …Linie die Rechtsform der Genossenschaft an, die von den Landwirten vor 4 Lang/Weidmüller-Holthaus/Lehnhoff, Einf. Rn. 27; Langen/Bunte-Jestaedt, GWB, § 28… …allerdings eine nur untergeordnete Mitgliedschaft Dritter. 15 Die Zugehörigkeit einzelner Nichterzeuger steht der Anerkennung der Genossenschaft als… …allerdings insoweit die Privilegierung. 16 Im Übrigen ist bei einer Genossenschaft die Mitgliedschaft von Vorstands- bzw. Aufsichtsratsmitgliedern, die selbst… …keine Urproduktion betreiben, im Hinblick auf die nach § 9 GenG für Organmitglieder geforderte Mitgliedschaft in der Genossenschaft unschädlich. 17… …Genossenschaft beibehalten. Vertreibt eine Erzeugergemeinschaft neben den landwirtschaftlichen Produkten ihrer Mitglieder auch entsprechende, von Dritten… …. GH/Erg.-Lfg. 2/2025 – III/2025 Buth 5 8 9 6430 Wettbewerbsrecht schaftlichen Produkte anwendbar. 18 Vertreibt eine Genossenschaft neben den landwirtschaftlichen… …landwirtschaftlicher Erzeuger ist jedoch die Genossenschaft. Genossenschaftliche Erzeugervereinigungen sind insbesondere – landwirtschaftliche Bezugs- und… …Rechtsform der Genossenschaft angenommen haben. Weitere Erzeugervereinigungen sind Nutzungsgenossenschaften der Landwirte, wie z. B. Trocknungs-… …, Molkereizentralen, Viehverwertungszentralen und Zentralkellereien. Auch hier ist die Rechtsform ohne Belang. 19 Neben der Rechtsform der Genossenschaft haben jene… …, Weintrauben, Hopfen usw.) in vollem Umfange oder – in der Praxis eher selten -in bestimmter Menge ausschließlich ihrer Genossenschaft anzudienen. Das Gleiche…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - Kommentare

    § 121 Haftsumme bei mehreren Geschäftsanteilen


    Lieferung: 04/25
    …Geschäftsanteil beträgt 500 EUR.“ Die Festsetzung einer höheren Haftsumme verbessert die Kreditwürdigkeit einer Genossenschaft. Dies hatte bis zum 31. 12. 2021 für… …und somit die Eigenkapitalbildung der Genossenschaft erleichtern. Alle Mitglieder haben in dem Fall die gleichen Haftsummenverpflichtungen, sodass hier…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - Kommentare

    § 43b Formen der Generalversammlung


    Lieferung: 01/25
    …Entscheidung für eine Versammlung im gestreckten Verfahren getroffen wurde. Hat die Genossenschaft keinen Aufsichtsrat, entscheidet der Vorstand gemeinsam mit… …, Virtuelle Hauptversammlung auch im Jahr 2022 – und was danach?, NZG 2021, 1233; Thume, Die virtuelle General- bzw. Vertreterversammlung der Genossenschaft auf… …kann die Genossenschaft zu Einzelfragen der Ausgestaltung einer Generalversammlung in ihrer Satzung selbst Regelungen treffen, wie beispielsweise zu Form… …der Satzung näher zu definieren. Im Übrigen sollte die Genossenschaft sich nicht über die Satzung zu sehr binden, um sich die Entscheidungsfreiheit zu… …, die Präsenzversammlung als einzige Form in der Satzung zuzulassen, da die Genossenschaft im Fall von möglichen (z. B. pandemiebedingten)… …Satzungsregelung Vorstand und Aufsichtsrat gemeinsam oder, wenn die Genossenschaft keinen Aufsichtsrat hat, der Vorstand gemeinsam mit einem von der… …stimmten Personenkreis, insbesondere auf die Mitglieder der Genossenschaft beschränkt werden. 36 Unzulässig wäre es allerdings, die Übertragung nur für einen… …Übertragung, z. B. im Lokal-Fernsehen, ist möglich. 37 Die Genossenschaft hat das Recht zur Aufzeichnung der übertragenen Generalversammlung. 38 (2)… …Verpflichtung zur Übertragung begründen. Die Mitglieder der Genossenschaft haben dementsprechend keinen Anspruch auf Übertragung, selbst wenn die Satzung diese… …Sitz der Genossenschaft anzugeben (vgl. § 47 Abs. 1 S. 3, Rn. 5). 36 Schmidt/Lutter-Spindler, § 118 Rn. 42; Koch, AktG, § 118 Rn. 30; Noack, DB 2002, 620…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - Kommentare

    C. EU-Kartellrecht


    Lieferung: 02/25
    …Rechtsform, also auch für Genossenschaften. 27 Allerdings hat der EuGH gewisse Beschränkungen der unternehmerisch tätigen Mitglieder einer Genossenschaft in… …ordnungsgemäße Funktionieren der Genossenschaft sicherzustellen, so der EUGH für das Verbot der Doppelmitgliedschaft in der Satzung einer Bezugsgenossenschaft. 28… …. 1 VO 1308/2013 fällt ihrer Natur nach die Festsetzung der Preise, welche die Mitglieder für ihre Lieferungen an die Genossenschaft erhalten… …(Bezugsseite) sowie auf der Absatzseite die Festsetzung der Preise der Genossenschaft gegenüber ihren Abnehmern durch die Gremien der Genossenschaft. 49 Die… …Marke (LOGO) sowie die Aufteilung von Geschäftsgebieten. Hingewiesen wird auch auf die fehlende Übernahmefähigkeit einer Genossenschaft. Dieser Aspekt… …, sondern von den jeweiligen Mitgliedern der Genossenschaft als deren Anteilseigner. Im genossenschaftlichen Verbund vollzieht sich im Gegensatz zum Konzern…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - Gesetze

    Umwandlungsgesetz – UmwG


    Lieferung: 02/25
◄ zurück 1 2 3 4 weiter
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe

Die Nutzung für das Text und Data Mining ist ausschließlich dem Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG vorbehalten. Der Verlag untersagt eine Vervielfältigung gemäß §44b UrhG ausdrücklich.
The use for text and data mining is reserved exclusively for Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG. The publisher expressly prohibits reproduction in accordance with Section 44b of the Copy Right Act.

© 2025 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
Kreditwesengesetz        INTERNE REVISIONdigital        Die steuerliche Betriebsprüfung        Erich Schmidt Verlag

Wir verwenden Cookies.

Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Anpassen Cookies ablehnen Alle akzeptieren

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:




zurück