Die Zusatzberechnung nach 113 bezieht sich auf die Vorschussberechnung gem 106. Sie kommt in Betracht, wenn die nach der Vorschussberechnung aufzubringenden Beitrge nicht vollstndig eingehen, so dass sich gegenber den Annahmen der Vorschussberechnung ein Fehlbetrag ergibt. Dies ist der Fall, wenn
einzelne Mitglieder, deren Zahlungsfhigkeit angenommen wurde, sich nicht oder nicht hinsichtlich ihrer gesamten Beitrge als zahlungsfhig erwiesen haben;
einzelne Mitglieder erfolgreich Anfechtungsklage durchgefhrt haben ( 111);
Mitglieder bei der Vorschussberechnung bersehen wurden;
bei der Vorschussberechnung ein falscher Verteilungsmastab angenommen wurde;
bei der Vorschussberechnung Rechenfehler erfolgt sind.
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