Verfahrensordnung der Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle für die Durchführung der Inspektionen nach §§ 66a Abs. 6 Satz 1 Nr. 1, 62b WPO und der berufsrechtlichen Ermittlungen nach § 66a Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 und 3 WPO
Erlassen durch den Leiter der Abschlussprüferaufsichtsstelle und genehmigt durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie am 12.08.2016, geänderte Fassung genehmigt durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie am 15.07.2021
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