Kreditgenossenschaften unterliegen wie alle Kreditinstitute der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), die sich grundsätzlich auf den gesamten Geschäftsbereich der Banken erstreckt (§ 6 KWG). In Durchführung dieser Aufsicht hat die BaFin in erster Linie die Einhaltung der Vorschriften des KWG zu überwachen mit dem Ziele, Funktionsstörungen im Kreditwesen vorzubeugen. Es soll dadurch das Entstehen von Schäden und Verlusten der Gläubiger von Kreditinstituten, d. h. in erster Linie der Sparer und sonstigen Einleger, verhindert werden.
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