Die praktische Bedeutung dieser Vorschrift ist gering, da nach Begründung der Pflichtmitgliedschaft der Genossenschaft bei einem gen. PrfgVerb durch das Änderungsgesetz 1934 gemäß §§ 54 und 54a GenG verbandsfreie Genossenschaften heute auf Dauer nicht mehr bestehen. Die Gründe, die seinerzeit zur Schaffung dieser Vorschrift geführt haben, sind weitgehend weggefallen.
Lieferung: 01/20
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: