Genossenschafts-
Handbuch
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe
Hilfe zur Suche
Ihr Warenkorb ist leer
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Über
    • Kurzporträt
  • Inhalt
    • Dokumente
  • Verfasser
  • Service
    • Benutzerhinweise
    • Infodienst
  • Bestellen
  • Dokumente

Das Genossenschafts-Handbuch

Immer eine Antwort parat

 

4 Wochen testen

gratis und unverbindlich

 

Jetzt bestellen

 

Günstige Bürolizenz

für bis zu 3 Nutzer
Jetzt anfragen per Mail
oder
(030) 25 00 85-295/ -296

 

Infodienst …

Dokument § 102 Eintragung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens
► Dieses Dokument downloaden

Genossenschafts-Handbuch

ist ein Angebot des

Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG

Social Media

Twitter Facebook GooglePlus
  • Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

§ 102 Eintragung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Die Insolvenzreform (InsO) von 1994, in Kraft getreten am 01.01.1999 hat die Eintragungspflicht in das Genossenschaftsregister um vier Fälle erweitert (vgl. Art. 49 EGInsO). Während nach früherer Rechtslage nur die Eröffnung des Insolvenzverfahrens einzutragen war, sind nunmehr auch die Aufhebung des Eröffnungsbeschlusses, die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters in bestimmten Fällen und die Aufhebung dieser Sicherungsmaßnahmen, die Einstellung und Aufhebung des Verfahrens sowie die Überwachung der Erfüllung eines Insolvenzplans und die Aufhebung der Überwachung einzutragen. Durch das EGInsOÄndG vom 19.12.1998 ist ein weiterer Eintragungstatbestand in § 102 Abs. 2 Nr. 3 a. F. geschaffen worden. Nunmehr sind auch die Anordnung der Eigenverwaltung durch den Schuldner (vgl. §§ 270 ff InsO) und deren Aufhebung sowie die Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit bestimmter Rechtsgeschäfte des Schuldners einzutragen. Durch Art. 22 Nr. 11 des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) wurde § 102 Abs. 2 aufgehoben (vgl. Rn. 15) und so § 102 an das neue registerliche Bekanntmachungswesen in §§ 9, 10 HGB angepasst (vgl. Rn. 2a) Die Vorschrift ist inhaltsgleich mit § 32 HGB.

Lieferung: 06/22
Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://genossenschafts-handbuchdigital.de/gh_3200_102

Ihr Zugang zur Datenbank "Genossenschafts-Handbuch"

  • Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Genossenschafts-Handbuch" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
  • Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Genossenschafts-Handbuch" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.

Dieses Dokument einzeln kaufen

  • schnell informieren: downloaden und lesen
  • auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
  • bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
PDF | 7 Seiten
€ 10,91*
* inkl. gesetzlicher MwSt.
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe
© 2023 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
Kreditwesengesetz        INTERNE REVISIONdigital        Die steuerliche Betriebsprüfung        Erich Schmidt Verlag

Wir verwenden Cookies.

Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Notwendige | Komfort | Statistik


Zur Aktivierung dieser Kategorie werden auch die Kategorien Statistik und Komfort aktiviert.
Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren | Nur notwendige Cookies und eingeschränkte Funktionalität auswählen und annehmen

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:


unterstützen uns bei der Analyse und Optimierung unserer Verlagsangebote. Sie werden anonymisiert aktiviert und geschrieben, beispielsweise durch unseren Anzeigenserver oder AWStats. Externe Analysetools wie Google-Analytics speichern Ihre Daten in den USA. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die USA kein ausreichendes Datenschutzniveau besitzen. Ein behördlicher Zugriff auf Ihre Daten kann somit nicht ausgeschlossen werden. Es besteht kein sogenannter Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission und auch geeignete Garantien, etwa eine gerichtliche Überprüfung der vorgenannten Maßnahmen, sind nicht gegeben.

umfassen bei uns z.B. die reibungslose Einbindung von Session IDs oder externen Service-Anwendungen für unsere Besucherinnen und Besucher (z.B. Maps, Social Media, Video-Player, Stellenmarkt),

stellen sicher, dass Ihre Sitzung technisch (z.B. über den ESV-Sitzungs-Cookie) und rechtlich einwandfrei (z.B. durch die Speicherung dieser Ihrer Cookie-Konfiguration) abläuft. Ihr Einverständnis wird schon vorausgesetzt.

zurück