Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Gesetze wurde die Terminologie im UmwG teilweise geändert. Es handelt sich beim Begriff „Umwandlung“ um den Oberbegriff der Umwandlungsarten, denen der Formwechsel unterfällt. Dementsprechend ist die Bezeichnung „Umwandlungsbericht“ durch das Wort „Formwechselbericht“ und der Begriff „Umwandlungsbeschluss“ durch das Wort „Formwechselbeschluss“ ersetzt. Inhaltliche Änderungen sind damit nicht verbunden.2
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