Wettbewerbsrechtliche Vorschriften finden sich in verschiedenen Gesetzen, so insbesondere in dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und in dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Darüber hinaus ist das EG-Kartellrecht in Art. 101, 102 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) geregelt. Das UWG enthält keine speziell für Genossenschaften bedeutsame Bestimmungen. Die generellen wettbewerbsrechtlichen Regelungen gelten für alle im Markt tätigen Unternehmen und werden daher im Folgenden nicht näher betrachtet. Etwas anderes gilt für das GWB, das in mehrfacher Hinsicht nicht nur die Tätigkeit, sondern auch Zweck und Ziel (Förderungsauftrag) der Genossenschaften berühren kann. Zudem enthält es Sondervorschriften, die für Genossenschaften bedeutsam sind. Gleiches gilt für die kartellrechtlichen Regelungen des AEUV.
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