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Dokument § 63e Qualitätskontrolle für Prüfungsverbände
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§ 63e Qualitätskontrolle für Prüfungsverbände

Anlass für die Einführung einer externen Qualitätskontrolle (im Folgenden: „Qualitätskontrolle“) für WP und WPG war der Vertrauensverlust in die Abschlussprüfung infolge diverser Unternehmenszusammenbrüche seit Mitte der 1990er-Jahre und die Empfehlung der EU-Kommission über die „Mindestanforderungen an Qualitätssicherungssysteme für die Abschlussprüfung in der EU“, die den Mitgliedsstaaten die Einführung einer Qualitätskontrolle in Form des „monitoring“ oder des „peer review“ nahe legt. Beim Monitoring-Verfahren erfolgt die Qualitätskontrolle durch staatliche Stellen oder durch Mitarbeiter der Berufsorganisation, während diese beim Peer- Review-Verfahren durch einen anderen Berufsangehörigen (Peer) durchgeführt wird. Der deutsche Gesetzgeber hat sich u. a. vor dem Hintergrund einer Deregulierung staatlicher Verwaltungsaufgaben für die Einführung des Peer-Review-Verfahrens entschieden. Für dieses Verfahren spricht, dass die Prüfer als Berufsangehörige über aktuelle und in der Praxis erprobte Kenntnisse der Prüfungsmethoden verfügen. Auch wird der bürokratische und kostenmäßige Aufwand für die Geprüften auf das notwendige Maß beschränkt.

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