Genossenschafts-
Handbuch
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe
Hilfe zur Suche
Ihr Warenkorb ist leer
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Über
    • Kurzporträt
  • Inhalt
    • Dokumente
  • Verfasser
  • Service
    • Benutzerhinweise
    • Infodienst
  • Bestellen
  • Dokumente

Das Genossenschafts-Handbuch

Immer eine Antwort parat

 

4 Wochen testen

gratis und unverbindlich

 

Jetzt bestellen

 

Günstige Bürolizenz

für bis zu 3 Nutzer
Jetzt anfragen per Mail
oder
(030) 25 00 85-295/ -296

 

Infodienst …

Dokument § 62 Verantwortlichkeit der Prüfungsorgane
► Dieses Dokument downloaden

Genossenschafts-Handbuch

ist ein Angebot des

Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG
Instagram LinkedIn X Xing YouTube
  • Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

§ 62 Verantwortlichkeit der Prüfungsorgane

§ 62 wurde durch das Änderungsgesetz 1934 eingefügt. Die Vorschrift regelt die besonderen Pflichten des gen. PrfgVerb und der von ihm eingesetzten Prüfer (WP, Verbandsprüfer, Spezialisten Prüfungsassistenten etc.) sowie die der in den Fällen der §§ 55 Abs. 3 und 56 Abs. 2 tätig werdenden Prüfer (d. h. externe WP) und Prüfungsgesellschaften (d. h. WPG) bei der Durchführung von genossenschaftlichen Pflichtprüfungen i. S. d. §§ 53 ff. Dagegen werden die Pflichten des gen. PrfgVerb bei der Beratung und sonstigen Tätigkeiten nicht geregelt (Ausnahme: Verschwiegenheitspflicht, Verbot der Verwertung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen). Diese ergeben sich aus der mitgliedschaftlichen Beziehung im Verein und dem allgemeinen Recht. Gleichzeitig wird dabei auch bestimmt, in welchem Umfang gen. PrfgVerb, Prüfer und Prüfungsgesellschaften bei Verletzung der ihnen obliegenden Pflichten zu haften haben. § 62 entspricht weitgehend der Vorschrift des § 323 HGB; im Gegensatz zu § 62 stellt § 323 HGB jedoch ausschließlich auf die Sorgfaltspflichten von Personen und nicht auch auf die WPG bzw. den gen. PrfgVerb ab. Zudem regelt § 62 die Haftung des gen. PrfgVerb gegenüber der Genossenschaft im Fall von Pflichtverletzungen.

Lieferung: 04/21
Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://genossenschafts-handbuchdigital.de/gh_3200_062

Ihr Zugang zur Datenbank "Genossenschafts-Handbuch"

  • Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Genossenschafts-Handbuch" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
  • Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Genossenschafts-Handbuch" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.

Dieses Dokument einzeln kaufen

  • schnell informieren: downloaden und lesen
  • auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
  • bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
PDF | 29 Seiten
€ 20,81*
* inkl. gesetzlicher MwSt.
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe

Die Nutzung für das Text und Data Mining ist ausschließlich dem Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG vorbehalten. Der Verlag untersagt eine Vervielfältigung gemäß §44b UrhG ausdrücklich.
The use for text and data mining is reserved exclusively for Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG. The publisher expressly prohibits reproduction in accordance with Section 44b of the Copy Right Act.

© 2025 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
Kreditwesengesetz        INTERNE REVISIONdigital        Die steuerliche Betriebsprüfung        Erich Schmidt Verlag

Wir verwenden Cookies.

Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Anpassen Cookies ablehnen Alle akzeptieren

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:




zurück