§ 176 Übergangsvorschrift zum Zweiten Gesetz zur Änderung des DWD-Gesetzes sowie zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften
§ 176 wurde durch Art. 4 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des DWD-Gesetzes sowie zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften vom 11. April 2024 eingeführt. Es handelt sich um eine reine Übergangsvorschrift ohne eigenen Regelungsgehalt.
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