Genossenschafts-
Handbuch
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe
Hilfe zur Suche
Ihr Warenkorb ist leer
KUNDENLOGIN: Anmelden | Registrieren
Sie sind Gast
  • Über
    • Kurzporträt
  • Inhalt
    • Dokumente
  • Verfasser
  • Service
    • Benutzerhinweise
    • Infodienst
  • Bestellen
  • Dokumente

Das Genossenschafts-Handbuch

Immer eine Antwort parat

 

4 Wochen testen

gratis und unverbindlich

 

Jetzt bestellen

 

Günstige Bürolizenz

für bis zu 3 Nutzer
Jetzt anfragen per Mail
oder
(030) 25 00 85-295/ -296

 

Infodienst …

Dokument § 15 Beitrittserklärung
► Dieses Dokument downloaden

Genossenschafts-Handbuch

ist ein Angebot des

Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG

Social Media

Twitter Facebook GooglePlus
  • Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

§ 15 Beitrittserklärung

Mitglied einer Genossenschaft kann jede natürliche Person werden. Dies gilt auch für Geschäftsunfähige (vgl. § 104 BGB), z. B. ein 4-jähriges Kind, und beschränkt Geschäftsfähige (vgl. § 106 BGB). Der Geschäftsunfähige wird bei Unterzeichnung der Beitrittserklärung von seinem gesetzlichen Vertreter vertreten. Der beschränkt Geschäftsfähige kann die Beitrittserklärung selbst unterzeichnen, bedarf aber, da das Rechtsgeschäft für ihn rechtlich nachteilig ist (vgl. § 107 BGB), der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters (Ausnahme: Soweit der Minderjährige im Rahmen des § 112 BGB zum selbständigen Betrieb eines Handelsgeschäfts ermächtigt ist, kann er selbst ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters beitreten; Rn. 3). 1 Die Zustimmungserklärung bedarf nicht der Schriftform (vgl. § 182 Abs. 2 BGB). Darüber hinaus kann der gesetzliche Vertreter auch direkt für den beschränkt Geschäftsfähigen die Beitrittserklärung abgeben. Der Beitritt eines Geschäftsunfähigen oder beschränkt Geschäftsfähigen bedarf grundsätzlich nicht der familiengerichtlichen Genehmigung. § 1643 i. V. m. § 1822 Nr. 10 BGB ist auf den Beitritt zu einer Genossenschaft nicht anwendbar.

Lieferung: 01/20
Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://genossenschafts-handbuchdigital.de/gh_3200_015

Ihr Zugang zur Datenbank "Genossenschafts-Handbuch"

  • Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Genossenschafts-Handbuch" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
  • Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Genossenschafts-Handbuch" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.

Dieses Dokument einzeln kaufen

  • schnell informieren: downloaden und lesen
  • auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
  • bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
PDF | 26 Seiten
€ 20,81*
* inkl. gesetzlicher MwSt.
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe
© 2021 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
Kreditwesengesetz        INTERNE REVISIONdigital        Die steuerliche Betriebsprüfung        Erich Schmidt Verlag

Wir verwenden Cookies.

Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.

Notwendige | Komfort | Statistik


Zur Aktivierung dieser Kategorie werden auch die Kategorien Statistik und Komfort aktiviert.
Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren | Nur notwendige Cookies und eingeschränkte Funktionalität auswählen und annehmen

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:


unterstützen uns bei der Analyse und Optimierung unserer Verlagsangebote. Sie werden anonymisiert aktiviert und geschrieben, beispielsweise durch unseren Anzeigenserver oder AWStats. Externe Analysetools wie Google-Analytics speichern Ihre Daten in den USA. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die USA kein ausreichendes Datenschutzniveau besitzen. Ein behördlicher Zugriff auf Ihre Daten kann somit nicht ausgeschlossen werden. Es besteht kein sogenannter Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission und auch geeignete Garantien, etwa eine gerichtliche Überprüfung der vorgenannten Maßnahmen, sind nicht gegeben.

umfassen bei uns z.B. die reibungslose Einbindung von Session IDs oder externen Service-Anwendungen für unsere Besucherinnen und Besucher (z.B. Maps, Social Media, Video-Player, Stellenmarkt),

stellen sicher, dass Ihre Sitzung technisch (z.B. über den ESV-Sitzungs-Cookie) und rechtlich einwandfrei (z.B. durch die Speicherung dieser Ihrer Cookie-Konfiguration) abläuft. Ihr Einverständnis wird schon vorausgesetzt.

zurück